Das Protokoll
Das Wannsee-Protokoll über die Endlösung der
Judenfrage in Europa, vom 20. Januar 1942
Der folgende Text gibt das Protokoll der sogenannten Wannseekonferenz
wieder und entspricht der 16ten von insgesamt 30 Kopien. Diese
wurde 1945 in den Akten des deutschen Auswärtigen Amtes
gefunden.
* * * * *
Geheime Reichssache
30 Ausfertigungen
16. Ausfertigung
Besprechungsprotokoll.
I.
An der am 20.1.1942 in Berlin, Am Großen Wannsee Nr. 56/58,
stattgefundenen Besprechung über die Endlösung der Judenfrage
nahmen teil:
Gauleiter Dr. Meyer und Reichsamtsleiter Dr. Leibbrandt |
Reichsministerium für die besetzten
Ostgebiete
|
Staatssekretär Dr. Stuckart |
Reichsministerium des Innern
|
Staatssekretär Neumann |
Beauftragter für den Vierjahresplan
|
Staatssekretär Dr. Freisler |
Reichsjustizministerium |
Staatssekretär Dr. Bühler |
Amt des Generalgouverneurs |
Unterstaatssekretär Luther |
Auswärtiges Amt |
SS-Oberführer Klopfer |
Partei-Kanzlei |
Minsterialdirektor Kritzinger |
Reichskanzlei |
SS-Gruppenführer Hofmann |
Rasse- und Siedlungshauptamt |
SS-Gruppenführer Müller
SS-Obersturmbannführer Eichmann |
Reichssicherheitshauptamt |
SS-Oberführer Dr. Schöngarth
Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im General-Gouvernement |
Sicherheitspolizei und SD |
SS-Sturmbannführer Dr. Lange Kommandeur der Sicherheitspolizei
und des SD für den Generalbezirk Lettland, als Vertreter
des Befehlhabers der Sicherheitspolizei und des SD für
das Reichskommissariat Ostland. |
Sicherheitspolizei und SD |
II.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Obergruppenführer
H e y d r i c h, teilte eingangs seine Bestellung zum Beauftragten
für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen Judenfrage
durch den Reichsmarschall mit und wies darauf hin, daß zu
dieser Besprechung geladen wurde, um Klarheit in grundsätzlichen
Fragen zu schaffen. Der Wunsch des Reichsmarschalls, ihm
einen Entwurf über die organisatorischen, sachlichen und
materiellen Belange im Hinblick auf die Endlösung der europäischen
Judenfrage zu übersenden, erfordert die vorherige gemeinsame
Behandlung aller an diesen Fragen unmittelbar beteiligten
Zentralinstanzen im Hinblick auf die Parallelisierung der
Linienführung.
Die Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der
Judenfrage liege ohne Rücksicht auf geographische Grenzen
zentral beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei
(Chef der Sicherheitspolizei und des SD).
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD gab sodann
einen kurzen Rückblick über den bisher geführten Kampf gegen
diesen Gegner. Die wesentlichsten Momente bilden
a/ die Zurückdrängung der Juden aus den einzelnen Lebensgebieten
des deutschen Volkes,
b/ die Zurückdrängung der Juden aus dem Lebensraum des
deutschen Volkes.
Im Vollzug dieser Bestrebungen wurde als einzige vorläufige
Lösungsmöglichkeit die Beschleunigung der Auswanderung der
Juden aus dem Reichsgebiet verstärkt und planmäßig in Angriff
genommen.
Auf Anordnung des Reichsmarschalls wurde im Januar 1939
eine Reichszentrale für jüdische Auswanderung errichtet,
mit deren Leitung der Chef der Sicherheitspolizei und des
SD betraut wurde. Sie hatte insbesondere die Aufgabe
a/ alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten Auswanderung
der Juden zu treffen
b/ den Auswanderungsstrom zu lenken
c/ die Durchführung der Auswanderung im Einzelfall zu
beschleunigen.
Das Aufgabenziel war, auf legale Weise den deutschen Lebensraum
von Juden zu säubern.
Über die Nachteile, die eine solche Auswanderungsforcierung
mit sich brachte, waren sich alle Stellen im klaren. Sie
mußten jedoch angesichts des Fehlens anderer Lösungsmöglichkeiten
vorerst in Kauf genommen werden.
Die Auswanderungsarbeiten waren in der Folgezeit nicht
nur ein deutsches Problem, sondern auch ein Problem, mit
dem sich die Behörden der Ziel- bzw. Einwandererländer zu
befassen hatten. Die finanziellen Schwierigkeiten, wie Erhöhung
der Vorzeige- und Landungsgelder seitens der verschiedenen
ausländischen Regierungen, fehlende Schiffsplätze, laufend
verschärfte Einwanderungsbeschränkungen oder - sperren,
erschwerten die Auswanderungsbestrebungen außerordentlich.
Trotz dieser Schwierigkeiten wurden seit der Machtübernahme
bis zum Stichtag 31.10.1941 insgesamt rund 537.000 Juden
zur Auswanderung gebracht. Davon
vom 30.1.1933 aus dem Altreich |
rd. 360.000
|
vom 15.3.1938 aus der Ostmark |
rd. 147.000
|
vom 15.3.1939 aus dem Protektorat Böhmen und Mähren |
rd. 30.000.
|
Die Finanzierung der Auswanderung erfolgte durch die Juden
bzw. jüdisch- politischen Organisationen selbst. Um den
Verbleib der verproletarisierten Juden zu vermeiden, wurde
nach dem Grundsatz verfahren, daß die vermögenden Juden
die Abwanderung der vermögenslosen Juden zu finanzieren
haben; hier wurde, je nach Vermögen gestaffelt, eine entsprechende
Umlage bzw. Auswandererabgabe vorgeschrieben, die zur Bestreitung
der finanziellen Obliegenheiten im Zuge der Abwanderung
vermögensloser Juden verwandt wurde.
Neben dem Reichsmark-Aufkommen sind Devisen für Vorzeige-
und Landungsgelder erforderlich gewesen. Um den deutschen
Devisenschatz zu schonen, wurden die jüdischen Finanzinstitutionen
des Auslandes durch die jüdischen Organisationen des Inlandes
verhalten, für die Beitreibung entsprechender Devisenaufkommen
Sorge zu tragen. Hier wurden durch diese ausländischen Juden
im Schenkungswege bis zum 30.10.1941 insgesamt rund 9.500.000
Dollar zur Verfügung gestellt.
Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen
Polizei im Hinblick auf die Gefahren einer Auswanderung
im Kriege und im Hinblick auf die Möglichkeiten des Ostens
die Auswanderung von Juden verboten.
III.
Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit
nach entsprechender vorheriger Genehmigung durch den Führer
die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten.
Diese Aktionen sind jedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten
anzusprechen, doch werden hier bereits jene praktischen
Erfahrungen gesammelt, die im Hinblick auf die kommende
Endlösung der Judenfrage von wichtiger Bedeutung sind.
Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen
rund 11 Millionen Juden in Betracht, die sich wie folgt
auf die einzelnen Länder verteilen:
|
Land
|
Zahl
|
A. |
Altreich |
131.800
|
|
Ostmark |
43.700
|
|
Ostgebiete |
420.000
|
|
Generalgouvernement |
2.284.000
|
|
Bialystok |
400.000
|
|
Protektorat Böhmen und Mähren |
74.200
|
|
Lettland |
- judenfrei-
|
|
Estland |
3.500
|
|
Litauen |
34.000
|
|
Belgien |
43.000
|
|
Dänemark |
5.600
|
|
Frankreich / Besetztes Gebiet |
165.000
|
|
Frankreich / Unbesetztes Gebiet |
700.000
|
|
Griechenland |
69.600
|
|
Niederlande |
160.800
|
|
Norwegen |
1.300
|
|
|
|
B. |
Bulgarien |
48.000
|
|
England |
330.000
|
|
Finnland |
2.300
|
|
Irland |
4.000
|
|
Italien einschl. Sardinien |
58.000
|
|
Albanien |
200
|
|
Kroatien |
40.000
|
|
Portugal |
3.000
|
|
Rumänien einschl. Beßarabien |
342.000
|
|
Schweden |
8.000
|
|
Schweiz |
18.000
|
|
Serbien |
10.000
|
|
Slowakei |
88.000
|
|
Spanien |
6.000
|
|
Türkei (europ. Teil) |
55.500
|
|
Ungarn |
742.800
|
|
UdSSR |
5.000.000
|
|
Ukraine |
2.994.684
|
|
Weißrußland ausschl. Bialystok |
446.484
|
|
|
|
|
Zusammen über |
11.000.000
|
Bei den angegebenen Judenzahlen der verschiedenen
ausländischen Staaten handelt es sich jedoch nur um Glaubensjuden,
da die Begriffsbestimmungen der Juden nach rassischen Grundsätzen
teilweise dort noch fehlen. Die Behandlung des Problems
in den einzelnen Ländern wird im Hinblick auf die allgemeine
Haltung und Auffassung auf gewiße Schwierigkeiten stoßen,
besonders in Ungarn und Rumänien. So kann sich z.B. heute
noch in Rumänien der Jude gegen Geld entsprechende Dokumente,
die ihm eine fremde Staatsangehörigkeit amtlich bescheinigen,
beschaffen.
Der Einfluß der Juden auf alle Gebiete in der UdSSR ist
bekannt. Im europäischen Gebiet leben etwa 5 Millionen,
im asiatischen Raum knapp 1/4 Millionen Juden.
Die berufsständische Aufgliederung der im europäischen
Gebiet der UdSSR ansäßigen Juden war etwa folgende:
In der Landwirtschaft |
9,1 %
|
als städtische Arbeiter |
14,8 %
|
im Handel |
20,0 %
|
als Staatsarbeiter angestellt |
23,4 %
|
in den privaten Berufen - Heilkunde, Presse, Theater,
usw. |
32,7 %
|
Unter entsprechender Leitung sollen im Zuge der
Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz
kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter,
werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete
geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche
Verminderung ausfallen wird.
Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da
es sich bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten
Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser,
eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als
Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist.
(Siehe die Erfahrung der Geschichte.)
Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird
Europa vom Westen nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet
einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren wird, allein
schon aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozial-
politischen Notwendigkeiten, vorweggenommen werden müssen.
Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte
Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach
dem Osten transportiert zu werden.
Wichtige Voraussetzung, so führte SS- Obergruppenführer
H e y d r i c h weiter aus, für die Durchführung der Evakuierung
überhaupt, ist die genaue Festlegung des in Betracht kommenden
Personenkreises.
Es ist beabsichtigt, Juden im Alter von über 65 Jahren
nicht zu evakuieren, sondern sie einem Altersghetto - vorgesehen
ist Theresienstadt
- zu überstellen.
Neben diesen Altersklassen - von den am 31.10.1941 sich
im Altreich und der Ostmark befindlichen etwa 280.000 Juden
sind etwa 30 % über 65 Jahre alt - finden in den jüdischen
Altersghettos weiterhin die schwerkriegsbeschädigten Juden
und Juden mit Kriegsauszeichnungen (EK I) Aufnahme. Mit
dieser zweckmäßigen Lösung werden mit einem Schlag die vielen
Interventionen ausgeschaltet.
Der Beginn der einzelnen größeren Evakuierungsaktionen
wird weitgehend von der militärischen Entwicklung abhängig
sein. Bezüglich der Behandlung der Endlösung in den von
uns besetzten und beeinflußten europäischen Gebieten wurde
vorgeschlagen, daß die in Betracht kommenden Sachbearbeiter
des Auswärtigen Amtes sich mit dem zuständigen Referenten
der Sicherheitspolizei und des SD besprechen.
In der Slowakei und Kroatien ist die Angelegenheit nicht
mehr allzu schwer, da die wesentlichsten Kernfragen in dieser
Hinsicht dort bereits einer Lösung zugeführt wurden. In
Rumänien hat die Regierung inzwischen ebenfalls einen Judenbeauftragten
eingesetzt. Zur Regelung der Frage in Ungarn ist erforderlich,
in Zeitkürze einen Berater für Judenfragen der Ungarischen
Regierung aufzuoktroyieren.
Hinsichtlich der Aufnahme der Vorbereitungen zur Regelung
des Problems in Italien hält SS-Obergruppenführer H e y
d r i c h eine Verbindung Polizei-Chef mit dem Polizei-Chef
in diesen Belangen für angebracht.
Im besetzten und unbesetzten Frankreich wird die Erfassung
der Juden zur Evakuierung aller Wahrscheinlichkeit nach
ohne große Schwierigkeiten vor sich gehen können.
Unterstaatssekretär L u t h e r teilt hierzu mit, daß
bei tiefgehender Behandlung dieses Problems in einigen Ländern,
so in den nordischen Staaten, Schwierigkeiten auftauchen
werden, und es sich daher empfiehlt, diese Länder vorerst
noch zurückzustellen. In Anbetracht der hier in Frage kommenden
geringen Judenzahlen bildet diese Zurückstellung ohnedies
keine wesentliche Einschränkung.
Dafür sieht das Auswärtige Amt für den Südosten und Westen
Europas keine großen Schwierigkeiten.
SS-Gruppenführer H o f m a n n beabsichtigt, einen Sachbearbeiter
des Rasse- und Siedlungshauptamtes zur allgemeinen Orientierung
dann nach Ungarn mitsenden zu wollen, wenn seitens des Chefs
der Sicherheitspolizei und des SD die Angelegenheit dort
in Angriff genommen wird. Es wurde festgelegt, diesen Sachbearbeiter
des Rasse- und Siedlungshauptamtes, der nicht aktiv werden
soll, vorübergehend offiziell als Gehilfen zum Polizei-Attaché
abzustellen.
IV. Im Zuge der Endlösungsvorhaben sollen die Nürnberger
Gesetze gewißermaßen die Grundlage bilden, wobei Voraussetzung
für die restlose Bereinigung des Problems auch die Lösung
der Mischehen- und Mischlingsfragen ist.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD erörtert im Hinblick
auf ein Schreiben des Chefs der Reichskanzlei zunächst theoretisch
die nachstehenden Punkte:
1) Behandlung der Mischlinge 1. Grades.
Mischlinge 1. Grades sind im Hinblick auf die Endlösung
der Judenfrage den Juden gleichgestellt.
Von dieser Behandlung werden ausgenommen:
a) Mischlinge 1. Grades verheiratet mit Deutschblütigen,aus
deren Ehe Kinder (Mischlinge 2. Grades) hervorgegangen sind.
Diese Mischlinge 2. Grades sind im wesentlichen den Deutschen
gleichgestellt.
b) Mischlinge 1. Grades, für die von den höchsten Instanzen
der Partei und des Staates bisher auf irgendwelchen Lebensgebieten
Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind. Jeder Einzelfall
muß überprüft werden, wobei nicht ausgeschlossen wird, daß
die Entscheidung nochmals zu Ungunsten des Mischlings ausfällt.
Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung müssen stets
grundsätzliche Verdienste des in Frage stehenden Mischlings
selbst sein. (Nicht Verdienste des deutschblütigen Eltern-
oder Eheteiles.)
Der von der Evakuierung auszunehmende Mischling 1. Grades
wird - um jede Nachkommenschaft zu verhindern und das Mischlingsproblem
endgültig zu bereinigen - sterilisiert. Die Sterilisierung
erfolgt freiwillig. Sie ist aber Voraussetzung des Verbleibens
im Reich. Der sterilisierte "Mischling" ist in der Folgezeit
von allen einengenden Bestimmungen, denen er bislang unterworfen
ist, befreit.
2) Behandlung der Mischlinge 2. Grades.
Die Mischlinge 2. Grades werden grundsätzlich den Deutschblütigen
zugeschlagen, mit Ausnahme folgender Fälle, in denen die
Mischlinge 2. Grades den Juden gleichgestellt werden:
a) Herkunft des Mischlings 2. Grades aus einer Bastardehe
(beide Teile Mischlinge).
b) Rassisch besonders ungünstiges Erscheinungsbild des
Mischlings 2. Grades, das ihn schon äußerlich zu den Juden
rechnet.
c) Besonders schlechte polizeiliche und politische Beurteilung
des Mischlings 2. Grades, die erkennen läßt, daß er sich
wie ein Jude fühlt und benimmt.
Auch in diesen Fällen sollen aber dann Ausnahmen nicht
gemacht werden, wenn der Mischling 2. Grades deutschblütig
verheiratet ist.
3) Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen.
Von Einzelfall zu Einzelfall muß hier entschieden werden,
ob der jüdische Teil evakuiert wird, oder ob er unter Berücksichtigung
auf die Auswirkung einer solchen Maßnahme auf die deutschen
Verwandten dieser Mischehe einem Altersghetto überstellt
wird.
4) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Deutschblütigen.
a) Ohne Kinder.
Sind aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen, wird der
Mischling 1. Grades evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt
(Gleiche Behandlung wie bei Ehen zwischen Volljuden und
Deutschblütigen, Punkt 3.)
b) Mit Kindern.
Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen (Mischlinge 2.
Grades), werden sie, wenn sie den Juden gleichgestellt werden,
zusammen mit dem Mischling 1. Grades evakuiert bzw. einem
Ghetto überstellt. Soweit diese Kinder Deutschen gleichgestellt
werden (Regelfälle), sind sie von der Evakuierung auszunehmen
und damit auch der Mischling 1. Grades.
5) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen
1. Grades oder Juden.
Bei diesen Ehen (einschließlich der Kinder) werden alle
Teile wie Juden behandelt und daher evakuiert bzw. einem
Altersghetto überstellt.
6) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen
2. Grades.
Beide Eheteile werden ohne Rücksicht darauf, ob Kinder
vorhanden sind oder nicht, evakuiert bzw. einem Altersghetto
überstellt, da etwaige Kinder rassenmäßig in der Regel einen
stärkeren jüdischen Bluteinschlag aufweisen, als die jüdischen
Mischlinge 2. Grades.
SS-Gruppenführer H o f m a n n steht auf dem Standpunkt,
daß von der Sterilisierung weitgehend Gebrauch gemacht werden
muß; zumal der Mischling, vor die Wahl gestellt, ob er evakuiert
oder sterilisiert werden soll, sich lieber der Sterilisierung
unterziehen würde.
Staatssekretär Dr. S t u c k a r t stellt fest, daß die
praktische Durchführung der eben mitgeteilten Lösungsmöglichkeiten
zur Bereinigung der Mischehen- und Mischlingsfragen in dieser
Form eine unendliche Verwaltungsarbeit mit sich bringen
würde. Um zum anderen auf alle Fälle auch den biologischen
Tatsachen Rechnung zu tragen, schlug Staatssekretär Dr.
S t u c k a r t vor, zur Zwangssterilisierung zu schreiten.
Zur Vereinfachung des Mischehenproblems müßten ferner
Möglichkeiten überlegt werden mit dem Ziel, daß der Gesetzgeber
etwa sagt: "Diese Ehen sind geschieden."
Bezüglich der Frage der Auswirkung der Judenevakuierung
auf das Wirtschaftsleben erklärte Staatssekretär N e u m
a n n , daß die in kriegswichtigen Betrieben im Arbeitseinsatz
stehenden Juden derzeit, solange noch kein Ersatz zur Verfügung
steht, nicht evakuiert werden könnten.
SS-Obergruppenführer H e y d r i c h wies darauf hin,
daß diese Juden nach den von ihm genehmigten Richtlinien
zur Durchführung der derzeit laufenden Evakuierungsaktionen
ohnedies nicht evakuiert würden.
Staatssekretär Dr. B ü h l e r stellte fest, daß das Generalgouvernement
es begrüssen würde, wenn mit der Endlösung dieser Frage
im Generalgouvernement begonnen würde, weil einmal hier
das Transportproblem keine übergeordnete Rolle spielt und
arbeitseinsatzmäßige Gründe den Lauf dieser Aktion nicht
behindern würden. Juden müßten so schnell wie möglich aus
dem Gebiet des Generalgouvernements entfernt werden, weil
gerade hier der Jude als Seuchenträger eine eminente Gefahr
bedeutet und er zum anderen durch fortgesetzten Schleichhandel
die wirtschaftliche Struktur des Landes dauernd in Unordnung
bringt. Von den in Frage kommenden etwa 2 1/2 Millionen
Juden sei überdies die Mehrzahl der Fälle arbeitsunfähig.
Staatssekretär Dr. B ü h l e r stellt weiterhin fest,
daß die Lösung der Judenfrage im Generalgouvernement federführend
beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD liegt und seine
Arbeiten durch die Behörden des Generalgouvernements unterstützt
würden. Er hätte nur eine Bitte, die Judenfrage in diesem
Gebiet so schnell wie möglich zu lösen.
Abschließend wurden die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten
besprochen, wobei sowohl seitens des Gauleiters Dr. M e
y e r als auch seitens des Staatssekretär Dr. B ü h l e
r der Standpunkt vertreten wurde, gewiße vorbereitende Arbeiten
im Zuge der Endlösung gleich in den betreffenden Gebieten
selbst durch zuführen, wobei jedoch eine Beunruhigung der
Bevölkerung vermieden werden müsse.
Mit der Bitte des Chefs der Sicherheitspolizei und des
SD an die Besprechungsteilnehmer, ihm bei der Durchführung
der Lösungsarbeiten entsprechende Unterstützung zu gewähren,
wurde die Besprechung geschlossen.
Siehe auch das Haus
der Wannsee-Konferenz.
|